Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Lieferzeiten sind Circa-Fristen und beginnen jeweils mit Absendung der Auftragsbestätigung.
Zahlungsbedingungen
Für die Bezahlung der Rechnung gelten die jeweils individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei Gupfo maßgebend.
Mängelansprüche
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die gelieferte Ware bei Ablieferung überprüft, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung oder Probebenutzung, und Gupfo Mängel unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitgeteilt hat.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer tritt uns hiermit sämtliche Forderungen aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers unverzüglich zu unterrichten.
Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Landshut. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel- und Scheckprozess ist Landshut. Mit der Erteilung eines Auftrages gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als anerkannt.